Checkliste Transfer-Sozialplan
Transfer-Sozialplan
1. Anspruchsberechtigte Mitarbeiter
alle von der Betriebsänderung betroffenen Arbeitnehmer
Elternzeitler, Dauerkranke, Teilzeitler, Aushilfen, Befristete (die gekündigt werden sollen)
nicht: Leitende Angestellte, personen- oder verhaltensbedingt Gekündigte, Eigenkündigungen ohne Zusammenhang zu Betriebsänderungen
2. Sozialplanleistungen
Sprinterprämie (bei vorzeitigem Ausscheiden unter Verzicht auf die Kündigungsfrist)
Abfindungen
Sonderregelungen für ältere Arbeitnehmer
Transfer-Maßnahmen (§ 216 a SGB III)
Transfer-Gesellschaft (§ 216 b SGB III)
„Antrittsprämie“ (in gesonderter, freiwilliger Betriebsvereinbarung)
3. Sprinterprämie (ggf. auch durch Vorabvereinbarung)
bei Ausscheiden (Eigenkündigung) mit/ohne Einhaltung der Kündigungsfrist vor Schließung/Wegfall des Arbeitsplatzes
Gewährleistung der Abfindungszahlungen des späteren Sozialplans
½ der durch vorzeitiges Ausscheiden ersparten Brutto-Gehälter
4. Abfindungen
Sonderregelungen für versicherungsfrei Beschäftigte (400,00 €-Kräfte): 1-3 Gehälter pro Beschäftigungsjahr/ggf. verkürzte Transfer-Maßnahmen
Formel-Abfindungen, gestaffelt nach (mind.) Betriebszugehörigkeit, Alter, Brutto,
Zuschläge für
Schwerbehinderung
Unterhaltsberechtigte
5. Sonderregelungen Älterer
Arbeitnehmer, die nach Ablauf der Transfer-Gesellschaft und Erschöpfung des Arbeitslosengeldanspruches einen Anspruch auf Altersrente haben, erhalten Abfindung abweichend von Nr. 4 bestehend aus
Zuschuss zum Arbeitslosengeld auf X % des letzten Netto
Ausgleich für eintretende Rentenverluste in Höhe von X € für je 0,1% Rentenverlust bis zum Beginn der ungekürzten Altersrente
ggf. Mindestabfindung
6. Transfer-Maßnahmen
für Arbeitnehmer mit Kündigungsfrist von bis zu zwei Monaten:
Angebot auf Abwicklungsvertrag mit den Leistungen
Verlängerung der Kündigungsfrist um 1-2 Monate
Freistellung in der Verlängerung für Transfer-Maßnahmen
Anspruch auf Transfer-Maßnahmen (Dauer und Inhalt und Anbieter festlegen)
Erhöhung der Abfindung nach Nr. 4 um die Summe X (1-2 Brutto-Gehälter)
7. Transfer-Gesellschaft
12 Monate für alle Arbeitnehmer
Einrichtung einer oder mehrerer beE´s und Festlegung der Transfer-Gesellschaft
ggf.: Erhöhung der monatlichen Vergütung um Betrag X in den letzten drei Monaten vor Eintritt in die beE (bewirkt Erhöhung des Transfer-KUG)
Vergütung von X % des letzten Netto
„Antrittsprämie“ bei fristgerechtem Eintritt durch gesonderte, freiwillige Betriebsvereinbarung
Mobilitätsprämie bei vorzeitigem Ausscheiden (Monat 1-6: X € je ersparten Monat/Monat 7-12 etwas weniger)
Bereitstellung von Qualifizierungsmitteln (Topf)
Bedingungen in der TFG (gesicherte Bereitstellung der Mittel, Überwachung durch Betriebsparteien, Beirat, schriftliche Vereinbarung zwischen Unternehmen, Betriebsrat und TFG, Einbeziehung der Agentur für Arbeit, Nachbetreuung) durch Abschluss eines Kooperationsvertrages
Festlegung des Inhaltes von dreiseitigem Vertrag und Arbeitsvertrag
Namensliste mit denjenigen, denen Angebot auf Eintritt in die beE angeboten werden soll (anstelle Namensliste nach § 1 Abs. 3 KSchG)
8. Elternzeitler
Angebot auf Zustimmung des Arbeitgebers zur vorzeitigen Beendigung der Elternzeit und Eintritt in die TFG
9. Auszubildende
Verpflichtung zur Übernahme der Auszubildenden bzw. Gewährleistung der Beendigung der Ausbildung
10. Urlaub, Zeitguthaben
Sicherstellung, dass bei Eintritt in die Transfer-Gesellschaft Urlaub und Zeitguthaben genommen/abgegolten sind
11. Zeugnisse
Zwischenzeugnisse und Abschlusszeugnisse zeitnah
